1. Teilnahmegebühren
Die Gebühren werden für alle Bildungsmaßnahmen vor Beginn einer Veranstaltung fällig. Ratenzahlungen können vereinbart werden. Bei Zahlung der Teilnahmegebühr in monatlich gleichbleibenden Raten ist der auf der Anmeldekarte ausgedruckte Betrag zu zahlen. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme nachgewiesen unverschuldet nicht möglich, kann in Härtefällen die Teilnahmegebühr bis zu 80 v.H. erlassen werden.
2. Schriftform
Anmeldungen, Abmeldungen, Kündigungen und sonstige Änderungswünsche bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
3. Abmeldefristen
Meldet sich ein Teilnehmer unter Einhaltung der nachstehenden Abmeldefristen vor Beginn eines Lehrgangs ab, wird für Vollzeit- und berufsbegleitende Maßnahmen eine Bearbeitungsgebühr von € 40,-, für Tagesveranstaltungen von € 15,- erhoben. Die Abmeldung muss spätestens erfolgen,
 | bei Tagesveranstaltungen bis 5 Tage vor Beginn
|
 | bei Vollzeit-Lehrgängen und bei berufsbegleitenden Lehrgängen bis 6 Wochen vor Beginn
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 | bei Vorbereitungskursen bis 14 Tage vor Beginn |
des Lehrgangs. Es werden nur Abmeldungen berücksichtigt, die schriftlich vor Ablauf der vorgenannten Abmeldefristen eingehen. Bei später eingehenden Abmeldungen ist die den Lehrgang betreffende Teilnahmegebühr zu zahlen.
4. Kündigungsfrist
Bei Lehrgängen mit einer Dauer bis zu 6 Monaten ist eine Kündigung während der Maßnahme mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten drei Monate möglich. Bei Vollzeit- und berufsbegleitenden Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten kann eine Kündigung erstmals mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate, sodann jeweils mit einer 6-Wochen- Frist zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Die jeweilige Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
5. Programmänderungen, Verlegung oder Absetzung
Programmänderungen, Verlegung oder Absetzung von Veranstaltungen bleiben vorbehalten. Über die Ansprüche auf Rückzahlung bereits geleisteter Gebühren hinaus entstehen dadurch keine Ansprüche der Teilnehmer.
6. Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt
7. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.